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AufzugsAuskunft Ralf Tieg

Unabhängiger Sachverständiger für Aufzugs- und Fördertechnik in Berlin/Brandenburg

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Beratung und Dienstleistungen der Firma RTA AufzugsAuskunft Ralf Tieg mit Stand vom 03.07.2018


  • Geltungsbereich

    Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma - RTA AufzugsAuskunft Ralf Tieg - nachstehend Dienstleister genannt - mit seinem Vertragspartner - nachstehend Auftraggeber - genannt.

    Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.


  • Vertragsgegenstand
    • 2.1  Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen individualvertraglichen Vereinbarung mittels Angebot- und Auftragsverfahren.

    • 2.2  Für die Abgaben der Sozialversicherung und steuerlichen Belange trägt der Auftragnehmer (Dienstleister) selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

    • 2.3  Es steht dem Auftragnehmer frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.


  • Zustandekommen des Vertrages
    • 3.1  Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistung (Beratung, Begutachtung, Planung) kommt durch die Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber und durch Erstellung eines Angebots durch den Dienstleister und deren Auftragsannahme zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Auftrages gebunden und kann nur durch eine Vertragskündigung, nach Auftragserteilung, das Vertragsverhältnis beenden. Die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und vom Auftragnehmer geltend gemacht.

    • 3.2  Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben.


  • Vertragsdauer und Kündigung
    • 4.1  Der Vertrag beginnt mit Beauftragung und Vertragsunterzeichnung zum vereinbarten Zeitpunkt.

    • 4.2.  Der Vertrag kann von Auftragnehmer und Auftraggeber ordentlich gekündigt werden.

    • 4.3  Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor wenn:

      der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet

      der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz).


  • Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner
    • 5.1  vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.

    • 5.2  Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.

    • 5.3  Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

    • 5.4  Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sei denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.

      Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

    • 5.5  Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.


  • Preise und Zahlungsbedingungen
    • 6.1.  Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungstellung vereinbart ist.

    • 6.2  Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.

    • 6.3  Alle angegebenen Preise sind Endpreise.
      Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus.

    • 6.4  Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 5 % über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.


  • Haftung
    • 7.1  Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht werden der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.

    • 7.2  Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf den Schadensersatzneben der Leistung, den Schadenersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.


  • Gerichtsstand

    Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

    Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.


  • Sonstige Bestimmungen

    Eine Beratung durch den Auftragnehmer, nach erfolgter Registrierung und der Einzahlung einer Schutzgebühr, erfolgt kurzfristig. Die Schutzgebühr wird bei einer Anfrage und der vorgenommenen Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber erhoben. Nach Zahlungseingang der Schutzgebühr innerhalb von 14 Tagen wird nach Sichtung der Unterlagen (Überlassung durch Auftraggeber) eine Bearbeitung und Stellungnahme erfolgen. Die Schutzgebühr wird, bei einer möglichen Folgebeauftragung durch den Auftraggeber, mit dem ermittelten Angebotspreis zur Verrechnung gebracht.


  • Salvatorische Klausel

    Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung setzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragspartner am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.



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